- Im “Johannes Falk-Projekt“ können straffällig gewordene Jugendliche nach Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Erwachsene nach Strafgesetzbuch (StGB) ihre vom Gericht auferlegten gemeinnützigen Arbeitsstunden ableisten.
- Sozial benachteiligte Menschen können nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie nach §§ 19,20 BSHG beschäftigt werden.
- Die Durchführung der Arbeitsaufgaben erfolgt durch mobile Arbeitsgruppen, die fachlich angeleitet und sozial begleitend betreut werden.
- Durch das “Johannes Falk-Projekt“ wird nachhaltig die Förderung benachteiligter, straffälliger Jugendlicher und Erwachsener sowie sozial benachteiligter Menschen nach SGB II und nach §§ 19,20 BSHG unterstützt. Im Rahmen der sozialpädagogischen Konzeption dieses Projektes wird mit Mitteln und Methoden der sozialen Arbeit aktiv an der Resozialisierung von Jugendlichen und Erwachsenen gearbeitet.
- Die Würde des Menschen sowie die ganzheitliche Betrachtung des Einzelnen gilt als zentrale Handlungsorientierung.
- Die Vermittlung der Betroffenen an unser Projekt erfolgt durch das Jugendamt, Abteilung Jugendgerichtshilfe und durch den Sozialen Dienst in der Justiz des Oberlandesgerichts (Bewährungshilfe) sowie durch ARGE SGB II des Ilm-Kreises und Sozialamt.
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