Die Werkstatt bietet Menschen, welche aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht in der Lage sind, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein, die Möglichkeit zur Integration.

Beziehen Sie Grundsicherung, können Sie in der Rehabilitationsabteilung Ihrer zuständigen Arbeitsagentur (bei dem Bezug von Erwerbsminderungsrente in der Rehabilitationsabteilung Ihres zuständigen Rententrägers) einen "Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben" stellen.
Daraufhin wird durch einen Arzt geprüft, ob eine Erwerbsunfähigkeit, aufgrund einer erworbenen oder angeborenen Krankheit oder Behinderung, vorliegt. Liegen diese Voraussetzungen vor, meldet Sie Ihre Arbeitsagentur bzw. Ihr Rentenversicherungsträger zur Aufnahme in unserer Werkstatt an. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Aufnahme vorbereiten zu können.